Häufig gestellte Fragen zu Behördengängen vor und nach der Geburt


Welche Behördengänge stehen nach der Geburt an?

Mit der Geburt eines Kindes sind verschiedene Behördengänge verbunden. Dazu gehören die Beschaffung der Geburtsurkunde, die Klärung der Vaterschaft und des Sorgerechts, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die Benachrichtigung des Arbeitgebers und der Krankenkasse, die Prüfung des Anspruchs auf Kinderzuschlag und weitere Anträge wie zum Beispiel Kinder- oder Elterngeld.

Wie lange darf man in Elternzeit gehen?

In Deutschland beträgt die Dauer der Elternzeit in der Regel bis zu drei Jahre pro Kind.i Diese Zeit kann aufgeteilt und flexibel gestaltet werden, passend zu den Bedürfnissen der Familie. Es steht Ihnen frei, Ihre Elternzeit als zusammenhängenden Zeitraum zu nehmen oder in zwei separate Abschnitte aufzuteilen. Eine Aufteilung in mehr als zwei Abschnitte erfordert die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Wichtig ist, dass das Elterngeld, das während der Elternzeit gezahlt wird, in der Regel auf 12 beziehungsweise 14 Monate begrenzt ist. Je nachdem, ob beide Elternteile oder nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch nimmt.1

Bis wann sollte Elterngeld beantragt werden?

Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Entbindung des Babys gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes zu stellen, da das Elterngeld höchstens für diese drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.1

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld?

Eltern- und Kindergeld sind Leistungen, die dazu dienen, die finanzielle Belastung von Eltern im Zusammenhang mit der Erziehung ihrer Kinder zu mindern. Das Mutterschaftsgeld hingegen ist eine Unterstützung, die während der Schwangerschaft und während der Mutterschutzfrist gezahlt wird, um den Einkommensverlust der werdenden Mutter auszugleichen.

Wann und wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld?

Sie erhalten Mutterschaftsgeld für die Zeiträume des Mutterschutzes, einschließlich des Entbindungstages. Die übliche Zeitspanne des Mutterschutzes beginnt normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und erstreckt sich auf 8 bis 12 Wochen nach der Entbindung.2 Mutterschaftsgeld wird Ihnen auch gewährt, wenn Sie vor Beginn des Mutterschutzes Krankengeld erhalten haben.

Wann sollte man Kindergeld beantragen?

Am besten erfolgt die Antragstellung noch während der Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Geburt des Babys. Je eher der Antrag bei der Familienkasse eingeht, desto früher kann die Auszahlung des Kindergeldes erfolgen. Es ist empfohlen, den Antrag spätestens in den ersten 6 Monaten nach der Entbindung zu stellen, um sicherzustellen, dass keine Leistungen verloren gehen.3 In diesem Zeitraum kann das Kindergeld rückwirkend erstattet werden.

Der erste Behördengang nach der Geburt führt zum Standesamt


Nach der Geburt Ihres Babys sollte es innerhalb von einer Woche beim Standesamt am Geburtsort angemeldet werden.4 Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde und andere erforderliche Dokumente aus, die beispielsweise für die Beantragung von Elterngeld, Mutterschaftsgeld und die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigt werden. Die Registrierung beim Einwohnermeldeamt wird vom Standesamt automatisch durchgeführt und ist entscheidend für die Ausstellung eines Kinderausweises sowie die Eintragung des Kindes in die Lohnsteuerkarte. 

Für die Anmeldung beim Standesamt benötigen Sie die Geburtsbescheinigung. Wenn Ihr Kind in einer medizinischen Einrichtung wie einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren wurde, wird die Einrichtung das zuständige Standesamt benachrichtigen und die Geburtsbescheinigung übermitteln. Wenn Ihr Baby zu Hause geboren wurde, wird die Geburtsbescheinigung von Fachkräften wie Hebammen, Ärzten oder Geburtshelfern ausgestellt und muss innerhalb von 1 Woche beim zuständigen Standesamt vorgelegt werden.4 Informationen zu weiteren erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Standesamtes am Geburtsort Ihres Kindes.

Einwohnermeldeamt

Die Anmeldung des Kindes als neuer Bürger beim zuständigen Einwohnermeldeamt sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen. In vielen Fällen geschieht dies jedoch bereits automatisch durch das Standesamt oder die Geburtsklinik. Um einen weiteren Behördengang nach der Entbindung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einfach kurz telefonisch nachzufragen, ob die Anmeldung bereits erfolgt ist.

Vaterschaftserklärung kann bereits in der Schwangerschaft erfolgen


Bei verheirateten Eltern wird der Ehemann automatisch als Vater des Kindes anerkannt. Bei unverheirateten Eltern hingegen muss die Vaterschaft gegenüber dem Jugendamt erklärt werden. Dieser Schritt kann bereits während der Schwangerschaft erfolgen und beinhaltet gleichzeitig die Regelung des Sorgerechts. Unverheiratete Mütter haben zunächst das alleinige Sorgerecht, unverheiratete Väter kein Sorgerecht. Durch eine gemeinsame Erklärung können aber auch unverheiratete Väter das Sorgerecht erhalten.  

Für die Vaterschaftserklärung benötigen Sie folgende Dokumente: 

  • Personalausweise und Geburtsurkunden beider Elternteile 
  • Geburtsurkunde des Babys (falls die Erklärung nach der Geburt erfolgt) 

Krankenkasse und Arbeitgeber nach der Geburt informieren


Sobald die Geburtsurkunde vorliegt, muss die Geburt der Krankenversicherung der Mutter gemeldet werden. Der Nachwuchs selbst kann entweder bei der Krankenkasse der Mutter oder des Vaters aufgenommen werden. Bei gesetzlich versicherten Eltern ist die Familienversicherung für das Kind (bis zum 18. Lebensjahr) kostenlos . 

Auch Arbeitgeber müssen über die Schwangerschaft und Geburt informiert werden, da die Mutter während der Mutterschutzfristen nicht beschäftigt werden darf. Außerdem gewährt der Arbeitgeber in den meisten Fällen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. 

Tipp

Es ist möglich, diese Anmeldungen bereits während der Schwangerschaft vorzubereiten, so dass nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Finanzielle Unterstützung für Familien beantragen


Für Familien in Deutschland gibt es eine Reihe an Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können und möglichst frühzeitig beantragen sollten.

Mutterschaftsgeld gleicht Einkommensverlust aus

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die in Deutschland an erwerbstätige Mütter während des Mutterschutzes gezahlt wird. Mutterschutz ist die Zeit vor und nach der Geburt eines Babys, in der die Mutter einen besonderen gesetzlichen Schutz (Mutterschutzfrist) genießt und nicht arbeiten darf. 

Das Mutterschaftsgeld soll den Einkommensverlust der Mutter während dieser Zeit ausgleichen. Es wird von unterschiedlichen Stellen gezahlt, je nachdem, ob die Mutter gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Bei gesetzlich versicherten Müttern zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld, bei privat versicherten Müttern das Bundesamt für Soziale Sicherung

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes, das durch die Krankenkasse geleistet wird, wird anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der Mutter in den drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes bestimmt. Hier gibt es jedoch eine Grenze, die bei 13 Euro pro Tag liegt.2 War der Netto-Lohn höher als 13 Euro am Tag, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag (Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld).  

Erwerbstätige Mütter erhalten das Mutterschaftsgeld in der Regel für einen Zeitraum von 8 bis 12 Wochen, wobei der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und normalerweise acht Wochen nach der Geburt endet.2 

Was ist der Mutterschutzlohn?

Wenn Frauen nicht arbeiten dürfen (ärztliches Beschäftigungsverbot) erhalten sie vor und nach der Mutterschutzfrist, anstelle von Mutterschaftsgeld, einen sogenannten Mutterschutzlohn. Diese Zahlung ist so hoch wie der durchschnittliche Bruttolohn vor Beginn der Schwangerschaft.

Elterngeld: Varianten und Höhe der Zahlung

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern in Deutschland, die während der Elternzeit in Anspruch genommen werden kann. Es soll ermöglichen, sich verstärkt um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Elterngeld wird in drei Varianten unterschieden:  

  • Das Basiselterngeld kann für einen Zeitraum von bis zu 12 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden.v Hat mindestens ein Elternteil nach der Geburt ein geringeres Einkommen als vorher, kann dieser Zeitraum sogar auf bis zu 14 Monate verlängert werden.5 Die Höhe der Zahlung orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Babys (65 Prozent des vorherigen Einkommens).5 Die Mindestdauer beträgt zwei Monate, die Höchstdauer zwölf Monate. Es kann auf bis zu 14 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. 
  • ElterngeldPlus ist eine Option, mit der Eltern ihre Elternzeit flexibler gestalten können. Statt 12 Monate Basiselterngeld, können sie bis zu 24 Monate ElterngeldPlus beziehen. Der monatliche Elterngeldbetrag, also die Zahlung die sie erhalten, halbiert sich in diesem Fall. So können Eltern Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate. 
  • Der Partnerschaftsbonus ist eine Erweiterung des ElterngeldPlus und ermöglicht beiden Eltern, zusätzliche ElterngeldPlus-Monate in Anspruch zu nehmen. Damit wird eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit gefördert. Die Partner können jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen, wenn beide in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten und die Monate direkt aufeinander folgen. 

Elterngeld ist steuerfrei und hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld oder andere Sozialleistungen.  

Wie viel Elterngeld Sie bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:5 

  • Ihre Entscheidung zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus. 
  • Ihr bisheriges Einkommen. 
  • Ihr voraussichtliches Einkommen während des Elterngeldbezuges. 
  • Dem Bezug anderer staatlicher Leistungen. 
  • Die Anzahl der Kinder, insbesondere bei Zwillingen oder Mehrlingen. 
  • Das Vorhandensein weiterer Geschwister. 

Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.5 In Deutschland kann das Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Dies ist in der Regel die örtliche Elterngeldstelle oder die Landeselterngeldstelle. Wo genau der Antrag gestellt werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vorab bei der örtlichen Behörde oder online auf der offiziellen Website des Bundeslandes über das Antragsverfahren und die erforderlichen Unterlagen informieren. 

Kindergeld nach der Geburt beantragen

Das Kindergeld wird in Deutschland an Eltern gezahlt, um sie bei den Kosten der Kindererziehung zu unterstützen. Im Gegensatz zum Mutterschaftsgeld, das nur während der Mutterschutzfrist gezahlt wird, handelt es sich beim Kindergeld um eine regelmäßige monatliche Zahlung bis zum 18. und in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Berufsausbildung) bis zum 25. Lebensjahr.3 

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und steht allen Eltern in Deutschland zu. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Es wird in der Regel für das erste und zweite Kind in geringerer Höhe gezahlt und erhöht sich für jedes weitere Kind. Das Kindergeld muss schriftlich beantragt werden. Anschließend wird es monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an die anspruchsberechtigten Eltern ausgezahlt. Es soll sicherstellen, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen auf eine gesunde Entwicklung und Bildung haben, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Seit Beginn des Jahres 2023 steigt das Kindergeld einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind. 

Was ist die Familienkasse?

Die Familienkasse, auch Kindergeldkasse genannt, ist eine staatliche Einrichtung in Deutschland, die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist. Die Familienkasse ist dafür verantwortlich, dass die berechtigten Familien das Kindergeld erhalten und die entsprechenden Anträge bearbeitet werden. In Deutschland sind die Familienkassen in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt und haben Standorte in verschiedenen Regionen des Landes, um den Antragstellern den Zugang zu erleichtern.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung in Deutschland für Familien mit geringem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Dieser Beitrag soll Eltern helfen, wenn ihr Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht, um den Bedarf ihrer Kinder angemessen zu decken. Die wichtigsten Merkmale des Kinderzuschlags sind: 

  • Einkommensabhängig: Der Kinderzuschlag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird nur gezahlt, wenn es bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen variieren je nach Anzahl der Kinder in der Familie. 
  • Bedürftigkeitsprüfung: Neben dem Einkommen der Eltern wird auch der Bedarf der Kinder berücksichtigt. Dabei werden unter anderem die Wohnkosten und die Größe der Familie betrachtet. 
  • Zusätzlich zum Kindergeld: Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und soll sicherstellen, dass Familien mit geringem Einkommen den Bedarf ihrer Kinder decken können. 
  • Beantragung: Eltern müssen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden. 

Unterhaltszahlungen

Kindesunterhalt bezieht sich auf finanzielle Zahlungen, die ein Elternteil leistet, um die Bedürfnisse seiner minderjährigen Kinder zu decken, wenn das Paar getrennt lebt oder geschieden ist. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Ausbildung und medizinische Versorgung. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in der Regel gesetzlich oder durch einen Gerichtsbeschluss festgelegt und hängt vom Einkommen der Eltern und den Bedürfnissen des Kindes ab. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. 

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die genannten Leistungen variieren je nach Bundesland und individueller Situation. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden und Institutionen sowie bei Sozialberatern über die zur Verfügung stehenden Leistungen zu informieren und diese frühzeitig zu beantragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Familie alle ihr zustehenden Hilfen erhält.

Elternzeit beantragen


Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten, eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können diese Auszeit von bis zu drei Jahren pro Kind bei ihrem Arbeitgeber beantragen, während der sie nicht arbeiten und kein Gehalt erhalten.1  

Die Elternzeit kann vor dem dritten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, ein Teil davon auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes.1 Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Elternzeit an die Bedürfnisse von Eltern und Kind. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz beim Arbeitgeber. Nach der Elternzeit haben sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Um Elternzeit nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:1 

  • Sie haben einen Arbeitgeber und stehen in einem Arbeitsverhältnis. 
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt. 
  • Sie kümmern sich selbst um die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes. Das heißt aber nicht, dass das Kind die ganze Zeit zu Hause bleiben muss. Viele Eltern nehmen dennoch die Kita oder andere Betreuungseinrichtungen in Anspruch. 

Während der Elternzeit darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 32 Stunden nicht überschreiten. Nach Ablauf der Elternzeit gilt wieder die ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Während der Elternzeit ist es grundsätzlich auch möglich, bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten oder eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, sofern auch hier die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden nicht überschreitet. Allerdings ist die Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers erforderlich.  

Die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, besteht unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Das heißt, Sie können die Elternzeit in verschiedenen Arbeitsverhältnissen in Anspruch nehmen, egal ob Sie Vollzeit, Teilzeit, befristet, als Minijobber oder in Heimarbeit beschäftigt sind. Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten oder deren Arbeitsvertrag nach deutschem Recht geschlossen wurde, unabhängig von ihrem Wohnort. 

Für bestimmte Berufsgruppen wie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Formen der Elternzeit, die von den allgemeinen Regelungen abweichen können.

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit?

Keinen Anspruch auf Elternzeit haben Personen, die nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Folgende Personengruppen haben keinen Anspruch auf Elternzeit: 

  • Hausfrauen und Hausmänner 
  • Studierende 
  • Schüler und Schülerinnen 
  • Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten 
  • Arbeitslose 
  • ehrenamtlich Tätige 

Auch Selbständige und Geschäftsführer von Unternehmen haben keinen Anspruch auf Elternurlaub, da Sie nicht in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. In diesem Fall haben Sie keinen Arbeitgeber, bei dem Sie Elternurlaub beantragen können. 

Hier weiterlesen:

Stephanie Letz Schon früh schrieb Stephanie Letz gerne an eigenen Texten. Später weckte die langjährige Arbeit in der Radiologie ihr Interesse für die Medizin und Gesundheitsthemen. Um die Leidenschaft aus der Kindheit damit zu verknüpfen, entschied sie sich für ein Journalismus-Studium mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaft an der Hochschule Ansbach. Stephanie Letz Autorin kanyo® mehr erfahren
Quellen anzeigen