U-Untersuchungen: Alles Wichtige auf einen Blick
- Bedeutsamkeit: U-Untersuchungen sind ein strukturiertes Früherkennungsprogramm, das Entwicklungsverzögerungen und Erkrankungen rechtzeitig sichtbar macht.
- Zeiträume: U1–U3: Geburt bis 5. Lebenswoche, U4–U6: 3.–12. Lebensmonat, U7–U7a: 21.–36. Lebensmonat, U8–U9: 46.–64. Lebensmonat
- Checkliste: gelbes Kinderuntersuchungsheft, Impfausweis (ab der ersten Impfung), Krankenversicherungskarte des Kindes
- Kostenübernahme: Kosten für U1 bis U9 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen vollständig; U10 und U11 variiert die Kostenübernahme je nach Krankenkasse.
- Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das „U“ bei U‑Untersuchungen?
Das „U“ steht einfach für „Untersuchung“. Gleichzeitig ist es der Name der gesamten Früherkennungsreihe, also der Untersuchungen U1 bis U9.
Auch wenn „U‑Untersuchung“ sprachlich doppelt wirkt, dient die Formulierung der klaren Abgrenzung: Sie bezeichnet eine spezifische Untersuchung aus der U‑Reihe und nicht irgendeine beliebige Untersuchung.
Warum U-Untersuchungen wichtig sind
„Ist mein Kind gesund?“, „Entwickelt es sich seinem Alter angemessen?“ – zwei Fragen, die sich Eltern häufig stellen. Antworten darauf gibt es bei besonderen Arztterminen, den U-Untersuchungen (kurz „U“), von denen in den ersten 6 Lebensjahren insgesamt 10 stattfinden.1
Diese wahrzunehmen, ist wichtig. So kann der Kinderarzt frühzeitig reagieren, das heißt entsprechende Förderungen wie Physiotherapie oder Logopädie verschreiben oder Behandlungen einleiten, falls Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen festgestellt wurden.
Gleichzeitig geben die U-Untersuchungen Eltern Sicherheit: Denn jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo – der Kinderarzt kann einordnen, was im Rahmen liegt und wo Handlungsbedarf besteht.
Gesundheitsvorsorge: Mehr als eine körperliche Untersuchung
Bei den Vorsorgeuntersuchungen beurteilt der Arzt nicht nur, wie die Kinder körperlich heranreifen, sondern bezieht auch soziale und emotionale Aspekte mit ein. Beispielsweise schaut er, wie das Baby beziehungsweise Kind mit den Bezugspersonen interagiert oder wie es auf Ansprache reagiert. Bei Auffälligkeiten bietet er den Eltern Hilfe an, beispielsweise in Form regionaler Eltern-Kind-Angebote.
Des Weiteren gibt der Arzt den Eltern Informationen über Schutzimpfungen an die Hand, berät sie zu Themen wie altersgerechter Ernährung und Zahngesundheit und stellt Unterstützungsangebote in ihrer Nähe vor, wie zum Beispiel Eltern-Kind-Gruppen.
Zeiträume und Schwerpunkte der U-Untersuchungen
Zu jeder U-Untersuchung müssen Eltern das gelbe Untersuchungsheft des Gemeinsamen Bundesausschusses mitbringen. Dieses erhalten Sie im Anschluss an die U1, die direkt nach der Geburt am Entbindungsort (Krankenhaus, Geburtshaus, Hausgeburt) stattfindet. Vorne auf dem Umschlag des Heftes ist angegeben, wann U2 bis U9 stattfinden sollten.
| Zeiträume der U-Untersuchungen | Zeiträume der U-Untersuchungen Was überprüft der Kinderarzt? (kein Anspruch auf Vollständigkeit) |
| U1 direkt nach der Geburt | allgemeiner Gesundheitszustand, Atmung, Herzfunktion, Gewicht, Körperlänge, Kopfumfang |
| U2 3. bis 10. Lebenstag | Kopf (Nase, Ohren, Augen, Mund), Untersuchung auf angeborene Erkrankungen |
| U3 4. bis 5. Lebenswoche | Hüftgelenke, Seh- und Hörvermögen, Neugeborenenreflexe |
| U4 3. bis 4. Lebensmonat | motorische Entwicklung (zum Beispiel Greifreflexe), Geschlechtsorgane, Haut |
| U5 6. bis 7. Lebensmonat | Sozial- und Spielverhalten, Organe, Nervensystem |
| U6 10. bis 12. Lebensmonat | Bewegungsfähigkeit, Interaktion |
| U7 21. bis 24. Lebensmonat | geistige und sprachliche Entwicklung, Körperbeherrschung |
| U7a 34. bis 36. Lebensmonat | Sprachentwicklung, Mund-, Zähne-, Kieferanomalien |
| U8 46. bis 48. Lebensmonat | Kontaktfähigkeit, Feinmotorik, Muskelkraft |
| U9 60. bis 64. Lebensmonat | Bewegungsverhalten (zum Beispiel Koordination und Gleichgewicht)2 |
Nach dem 6. Lebensjahr geht es aber noch weiter: Bei der U10, die zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr stattfindet, prüft der Arzt unter anderem die motorische Entwicklung des Kindes.3 Bei der U11 geht es vor allem um das Erkennen von Schwierigkeiten in der Schule und auch das Medienverhalten der 9- bis 10-Jährigen wird thematisiert.4
Von der Kindheit ins Jugendalter: J1 und J2
Mit Eintritt in die Pubertät folgen die J-Untersuchungen:
- Die J1 (12.–14. Lebensjahr) ist eine Kassenleistung. Im Fokus stehen körperliche Entwicklung, Impfstatus, chronische Erkrankungen sowie psychosoziale Themen wie Schulstress, Essstörungen oder Suchtverhalten.
- Die J2 (16.–17. Lebensjahr) ergänzt dieses Angebot und wird nicht von allen Krankenkassen übernommen. Hier geht es um Pubertätsentwicklung, Sexualität, Berufswahl und die Prävention von Gesundheitsrisiken.
Checkliste für Untersuchungen bei Baby und Kind
Um optimal auf den Besuch beim Kinderarzt vorbereitet zu sein, sollten Sie neben einem Notizzettel mit Ihren Fragen an den Kinderarzt, folgende Unterlagen zu den U-Untersuchungen mitnehmen:
- Impfausweis (wird Ihnen nach der ersten Impfung ausgehändigt)
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Krankenversicherungskarte des Kindes (Eltern erhalten diese nach der Beantragung der Krankenversicherung, die Vorlage der Geburtsurkunde ist dafür notwendig)
Für den Fall, dass Sie Ihr Baby nach der Geburt bereits bei der Krankenkasse angemeldet haben, aber Sie noch auf die Krankenversicherungskarte warten, können Sie bei der U3 auch die Versicherungskarte eines Elternteils vorlegen.
Kostenübernahme: Wer bezahlt die U-Untersuchungen?
Die Kosten für die U-Untersuchungen U1 bis U9 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Achtung: Versäumen Sie die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen des Babys und Kindes, kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
Nach der U9 ist aber nicht Schluss mit den U-Untersuchungen: Die U10 und U11 hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eingeführt. Die Teilnahme ist zwar auf freiwilliger Basis, dennoch wird sie Eltern sehr ans Herz gelegt.5
Diese Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind nicht gesetzlich geregelt. Ob Ihre Krankenkasse zahlt, erfragen Sie bitte direkt bei dieser.
Muss ich mit meinen Kindern zu den U-Untersuchungen?
Auf bundesweiter Ebene gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an U-Untersuchungen. In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U-Untersuchungen bis zum Schuleintritt (U1–U9) jedoch verpflichtend.
In vielen Bundesländern gibt es ein Erinnerungs- und Meldewesen, wenn Termine versäumt wurden. Je nach Wohnort unterscheiden sich die Regelungen: Während zum Beispiel in Niedersachsen ein verbindliches Einladungs- und Meldewesen für U5 bis U8 besteht, sind in Hessen U1 bis U9 verpflichtend. Die Eltern werden dann mit einem Schreiben des zuständigen Gesundheitsamts oder einer anderen Meldestelle an die Termine erinnert.
Reagieren Eltern auf die wiederholte schriftliche Aufforderung nicht, kann sich das Jugendamt einschalten und prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Allerdings kann das Jugendamt – nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main – die Teilnahme nicht erzwingen.
Häufig gestellte Fragen zu den U-Untersuchungen
Der Kinderarzt überprüft die altersgerechte körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes. Dazu gehören unter anderem Größe, Gewicht, Motorik, Sinneswahrnehmung, Sprache und das Sozialverhalten. Bei Auffälligkeiten kann er frühzeitig Fördermaßnahmen wie Physiotherapie oder Logopädie veranlassen. Zudem berät er Eltern zu Themen wie Impfungen, Ernährung und Zahngesundheit.
Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, die U2 am 3. bis 10. Lebenstag. U3 bis U6 folgen in den ersten zwölf Lebensmonaten, U7 und U7a im 2. und 3. Lebensjahr. U8 und U9 finden zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr statt.
In Deutschland gibt es keine bundesweite Pflicht zur Teilnahme an U-Untersuchungen. Lediglich in einzelnen Bundesländern wie Hessen, Bayern und Baden-Württemberg sind die Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend.
Jede U-Untersuchung hat einen festgelegten Zeitraum, der eingehalten werden sollte. Wird dieser überschritten, kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten nicht mehr übernimmt. Bei versäumten Terminen sollten Eltern zeitnah Kontakt zum Kinderarzt aufnehmen, um eine Nachholmöglichkeit zu klären.