Warum U-Untersuchungen wichtig sind


„Ist mein Kind gesund?“, „Entwickelt es sich seinem Alter angemessen?“ – zwei Fragen, die sich Eltern häufig stellen. Antworten darauf gibt es bei besonderen Arztterminen, den U-Untersuchungen (kurz „U“), von denen in den ersten sechs Lebensjahren insgesamt zehn stattfinden.1 Diese wahrzunehmen, ist wichtig. So kann der Kinderarzt frühzeitig reagieren, das heißt entsprechende Förderungen wie Physiotherapie oder Logopädie verschreiben und/ oder Behandlungen einleiten, falls Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen festgestellt wurden.

Jedes Kind ist einzigartig

„Der Nachwuchs meiner Nachbarin krabbelt bereits, meines hingegen macht noch keinerlei Anstalten dazu.“ Bitte verstehen Sie die Vorsorgeuntersuchungen nicht als eine Art Wettbewerb mit anderen gleichaltrigen Kindern. Auch dem Arzt müssen Sie nichts beweisen. Ziel der U-Untersuchungen ist es, die Kinder bei ihrer Entwicklung zu begleiten.

Zeiträume und Schwerpunkte der U-Untersuchungen


Zu jeder U-Untersuchung müssen Eltern das gelbe Untersuchungsheft des Gemeinsamen Bundesausschusses mitbringen. Dieses erhalten Sie im Anschluss an die U1, die direkt nach der Geburt am Entbindungsort (Krankenhaus, Geburtshaus, Hausgeburt) stattfindet. Vorne auf dem Umschlag des Heftes ist angegeben, wann U2 bis U9 stattfinden sollten.

In folgender Tabelle sind die Zeiträume sowie exemplarisch ein paar Inhalte der jeweiligen Untersuchungen bei Babys und Kindern aufgelistet:

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Zeiträume der U-UntersuchungenZeiträume der U-Untersuchungen Was überprüft der Kinderarzt? (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
U1,
direkt nach der Geburt
allgemeiner Gesundheitszustand, Atmung, Herzfunktion, Gewicht, Körperlänge, Kopfumfang
U2,
3. bis 10. Lebenstag
Kopf (Nase, Ohren, Augen, Mund), Untersuchung auf angeborene Erkrankungen
U3,
4. bis 5. Lebenswoche
Hüftgelenke, Seh- und Hörvermögen, Neugeborenenreflexe
U4,
3. bis 4. Lebensmonat
motorische Entwicklung (zum Beispiel Greifreflexe), Geschlechtsorgane, Haut
U5,
6. bis 7. Lebensmonat
Sozial- und Spielverhalten, Organe, Nervensystem
U6,
10. bis 12. Lebensmonat
Bewegungsfähigkeit, Interaktion
U7,
21. bis 24. Lebensmonat
geistige und sprachliche Entwicklung, Körperbeherrschung
U7a,
34. bis 36. Lebensmonat
Sprachentwicklung, Mund-, Zähne-, Kieferanomalien
U8,
46. bis 48. Lebensmonat
Kontaktfähigkeit, Feinmotorik, Muskelkraft
U9,
60. bis 64. Lebensmonat
Bewegungsverhalten (zum Beispiel Koordination und Gleichgewicht)2

Nach dem sechsten Lebensjahr geht es aber noch weiter: Bei der U10, die zwischen dem siebten und achten Lebensjahr stattfindet3, prüft der Arzt unter anderem die motorische Entwicklung des Kindes. Bei der U11 geht es vor allem um das Erkennen von Schwierigkeiten in der Schule und auch das Medienverhalten der 9- bis 10-Jährigen4 wird thematisiert.

Vorsorge: Weitaus mehr als eine körperliche Untersuchung


Bei den Vorsorgeuntersuchungen beurteilt der Arzt nicht nur, wie die Kinder körperlich heranreifen, sondern bezieht auch soziale und emotionale Aspekte mit ein. Beispielsweise schaut er, wie das Baby beziehungsweise Kind mit den Bezugspersonen interagiert oder wie es auf Ansprache reagiert. Bei Auffälligkeiten bietet er den Eltern Hilfe an, beispielsweise in Form regionaler Eltern-Kind-Angebote.

Des Weiteren gibt der Arzt den Eltern Informationen über Schutzimpfungen an die Hand, berät sie zu Themen wie altersgerechte Ernährung und Zahngesundheit und stellt Unterstützungsangebote in ihrer Nähe vor, wie zum Beispiel Eltern-Kind-Gruppen.

Checkliste für Untersuchungen bei Baby und Kind


Um optimal auf den Besuch beim Kinderarzt vorbereitet zu sein, sollten Sie neben einem Notizzettel mit Ihren Fragen an den Kinderarzt, folgende Unterlagen zu den U-Untersuchungen mitnehmen:

  • Impfausweis (wird Ihnen nach der ersten Impfung ausgehändigt)
  • Kinderuntersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Krankenversicherungskarte des Kindes (Eltern erhalten diese nach der Beantragung der Krankenversicherung, die Vorlage der Geburtsurkunde ist dafür notwendig)

Für den Fall, dass Sie Ihr Baby nach der Geburt bereits bei der Krankenkasse angemeldet haben, aber Sie noch auf die Krankenversicherungskarte warten, können Sie bei der U3 auch die Versicherungskarte eines Elternteils vorlegen.

Wer bezahlt?


Die Kosten für die U-Untersuchungen U1 bis U9 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Doch Achtung: Versäumen Sie die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen des Babys und Kindes, kann es sein, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Nach der U9 ist aber nicht Schluss mit den U-Untersuchungen: Die U10 und U11 hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eingeführt.

Die Teilnahme ist zwar auf freiwilliger Basis, dennoch wird sie Eltern sehr ans Herz gelegt.5 Diese Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind nicht gesetzlich geregelt. Ob Ihre Krankenkasse zahlt, erfragen Sie bitte direkt bei dieser.

Muss ich mit meinen Kindern zu den U-Untersuchungen?


In Deutschland haben 81 Prozent der Kinder alle U-Untersuchungen in Anspruch genommen, 16 Prozent zumindest einen Teil davon. Drei Prozent versäumen die Vorsorgeuntersuchungen komplett.6 Doch im Interesse der Kinder ist es sinnvoll, dass Eltern diese regelmäßig einem Kinderarzt vorstellen und die Entwicklung ihres Kindes überprüfen lassen.

In vielen Bundesländern gibt es bei den meisten Untersuchungen für Babys und Kinder ein Erinnerungs- und Meldewesen, wenn Termine versäumt wurden. Je nach Wohnort unterscheidet sich die Regelungen: Während zum Beispiel in Niedersachen eine Meldepflicht für U5 bis U8 besteht7, sind in Hessen U1 bis U9 verpflichtend8. Die Eltern werden dann noch einmal mit einem Schreiben des zuständigen Gesundheitsamts oder einer anderen Meldestelle an die Termine erinnert.

Reagieren Eltern auf die wiederholte schriftliche Aufforderung nicht, kann es sein, dass sich das Jugendamt einschaltet, auch wenn dieses – nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main – die Teilnahme nicht erzwingen kann.9

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Julia Lindert Die Ressortjournalistin Julia Lindert spezialisierte sich während ihres Studiums auf die Themenfelder Medizin und Biowissenschaften. Medizinische Sachverhalte in verständlicher Sprache zu formulieren, ist das, was sie an ihrer Arbeit besonders mag. Ihr Credo in Bezug auf Krankheitsbilder und Therapiemöglichkeiten: Nichts beschönigen, aber auch keine unnötigen Ängste schüren. Julia Lindert Medizinredakteurin kanyo® mehr erfahren
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