Mut zur beruflichen Auszeit
Das Elterngeld
Diese „staatliche Finanzspritze“ soll Paaren die Entscheidung für Kinder erleichtern, die finanzielle Lage junger Familien verbessern und die Erziehung des Kindes nicht länger zur reinen „Frauensache“ machen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
- Wer aufgrund der Kindererziehung nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig ist (maximal 30 Stunden pro Woche).
- Grundsätzlich alle Eltern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland arbeiten oder zumindest hier wohnen.
- Auch nicht verheiratete Lebenspartner können Elterngeld beziehen.
Wie viel Elterngeld wird gezahlt und wie lange?
- Sie erhalten 12 Monate lang 67 Prozent vom Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils. Die Untergrenze liegt bei 300 Euro, die Obergrenze bei 1800 Euro.
- Wenn auch Ihr Partner mindestens 2 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt, verlängert sich die Bezugsdauer auf 14 Monate (so genannte Bonus-, Partner- oder Vätermonate).
- Außerdem können Sie die Bezugsdauer des Elterngeldes sogar verdoppeln, wenn Sie es lediglich zur Hälfte in Anspruch nehmen (24 Monate à 33,5% des Nettoeinkommens). Entscheiden Sie sich beispielsweise dafür, halbtags tätig zu sein, können Sie das Elterngeld nutzen, um die Einkommenslücke zu schließen.
Die Elternzeit
Eng verbunden mit dem Elterngeld ist die Elternzeit. Sie beträgt drei Jahre (wobei die Mutterschutzfrist angerechnet wird). Beide Eltern können, wenn sie wollen, die vollen 3 Jahre nehmen. Allerdings erhalten sie natürlich auch in diesem Fall grundsätzlich nur maximal 14 Monate Elterngeld. Ziel des Gesetzgebers ist es hier, den Eltern eine hohe Flexibilität zu geben und beiden zu ermöglichen, die Entwicklung ihres Kindes von Anfang an intensiv zu begleiten. Überlegen Sie sich aber am besten rechtzeitig, wie Sie das regeln möchten und versuchen Sie, mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmliche Lösungen zu finden.
- Falls Sie Ihre Elternzeit oder einen Teil davon in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
- Sie können Ihre Elternzeit auf zwei, mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers auch auf mehr Zeitabschnitte verteilen.
- Ist der Arbeitgeber einverstanden, können Sie oder Ihr Partner ein Jahr Ihrer Elternzeit sogar erst zwischen dem dritten und achten Lebensjahr Ihres Kindes in Anspruch nehmen.

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