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Der kleine Arbeitsrecht-Berater

 

Finanzielle Sicherheit für ein neues Leben

 

Die Grundidee des Mutterschutzgesetzes ist es, werdende Mütter nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell abzusichern.

  • Dafür bekommen Sie Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Es wird an Ihren Nettoverdienst der letzten drei Monate angepasst, jedoch erhalten Sie maximal 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum kalendertäglichen Nettoverdienst trägt Ihr Arbeitgeber. So haben Sie genauso viel Einkommen zur Verfügung wie vor Ihrer Schwangerschaft. Das Mutterschaftsgeld wird während der Zeit der gesetzlichen Schutzfrist (sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung) gezahlt.
  • Wer privat versichert ist, erhält auf Antrag vom Bundesversicherungsamt statt der Tagessätze lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Auch hier muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen den Tagessätzen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Nettogehalt. Dadurch sinkt das Einkommen von Privatversicherten etwas.
Doch was passiert, falls Ihnen Ihr Arbeitgeber ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Einsetzen des Mutterschaftsgeldes keine für Sie als Schwangere geeignete Beschäftigung anbieten kann, Sie also unter ein Beschäftigungsverbot fallen? In diesem Fall muss der Arbeitgeber Ihnen einen Mutterschaftslohn in Höhe des Durchschnittslohns der letzten 13 Monate zahlen.

 
Gesundheit

Die körperlichen Veränderungen verunsichern viele werdende Mütter. Wenn dann noch Wehwehchen oder Krankheiten dazukommen, ist Hilfe gefragt. So reagieren Sie richtig.

 
 
 
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