Der sicherste Job der Welt
Kündigungsschutz
Arbeitnehmerinnen sind in der Schwangerschaft nahezu unkündbar. Ihr Arbeitgeber kann während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung Ihr Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn ihm Ihre Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bekannt war. Ein guter Grund also, Ihren Chef oder Ihre Chefin möglichst früh zu unterrichten.
Unser Tipp:
- Falls die Kollegen noch nichts wissen sollen, werden Sie bestimmt eine entsprechende Absprache treffen können, wann Sie Ihre Schwangerschaft bekannt geben. Davon abgesehen darf der Arbeitgeber die Mitteilung einer Schwangerschaft ohnehin nicht ohne Ihre Erlaubnis an Dritte weitergeben.
Sollten Sie gekündigt werden und der Arbeitgeber wusste nichts von Ihrer Schwangerschaft, können Sie ihm dies nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen. Die Kündigung wird dann in der Regel unzulässig. Falls Sie zum Zeitpunkt einer möglichen Kündigung selbst noch nicht wussten, dass Sie schwanger sind, verlängert sich diese Frist sogar noch. Übrigens gilt der Kündigungsschutz für Schwangere auch in der Probezeit!
Doch nahezu unkündbar bedeutet auch, dass es ein paar wenige Ausnahmen gibt: So können im Falle schwerwiegender vorsätzlicher Vertragsverstöße verhaltensbedingte Kündigungen auch gegenüber werdenden Müttern ausgesprochen werden. Außerdem verlieren Sie Ihren Job im Falle einer insolvenzbedingten Betriebsstilllegung oder wenn durch eine Weiterbeschäftigung die Existenz des Betriebes infrage gestellt wäre. Falls Sie zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Schwangerschaft festgestellt wird, arbeitslos sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Arbeitsamt auf.
Tipp:
- Beim Vorstellungsgespräch ist die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft immer unzulässig! Wird sie dennoch gestellt, dürfen Sie die Unwahrheit sagen – auch wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt.

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